Emittent
Kurzdefinition
Ein Emittent (im Englischen „Emitter“) ist ein Teilnehmer am Finanzmarkt, der Wertpapiere oder andere verbriefte Rechte ausstößt (lat. „emittere“), um sich Eigen- oder Fremdkapital zu beschaffen. Der dazugehörige Prozess wird als Emission bezeichnet. Konkret handelt es sich bei derartigen Emittenten um Unternehmen, öffentliche Körperschaften, Staaten oder sonstige Institutionen. Ein Emittent im Sinne von SRD II und ARUG II ist eine in einem regulierten Markt in Europa gelistete Aktiengesellschaft. Dies kann eine Aktiengesellschaft mit Namens- oder Inhaberaktien sein. Die SRD II Rechte und Pflichten beziehen sich nur auf Aktien.
Ziele der Emission
Ziel und Zweck einer Emission ist es generell, die Basis der Finanzierung auszudehnen – der Emittent verfolgt eine Steigerung des Kapitals oder Börsenwerts. Finanzexperten unterscheiden in Bezug auf Kapitalart beziehungsweise Emissionsgegenstand zwei Arten von Emission: die Aktienemission und die Anleiheemission.
Die Aktienemission
Bei einer Aktienemission soll Eigenkapital generiert werden. Ein Wirtschaftssubjekt – eine Aktiengesellschaft oder ein Unternehmen – stößt dazu Aktien aus. Durch deren Verkauf verschafft es sich als Emittent langfristig Eigenkapital. Gleichzeitig geht der Emittent dabei eine Verpflichtung gegenüber den Käufern der Wertpapiere ein: Diese haben sich mit dem Erwerb der Aktien den Anspruch gesichert, am Gewinn des Unternehmens beziehungsweise der Gesellschaft beteiligt zu werden. Statt Aktien können auch weitere Finanzprodukte wie Optionsscheine, Zertifikate oder Derivate zur Beschaffung von Eigenkapital dienen, wenn es sich beim Emittenten um eine Bank handelt.
Die Anleiheemission
Wer Anleihen emittiert, generiert damit Fremdkapital. Als Emittent treten staatliche Institutionen und Unternehmen, auf. In der Regel emittieren diese Anleihen, um sich finanzielle Mittel für Investitionen zu verschaffen oder Liquidität zu gewinnen. Die Käufer der herausgegebenen Anleihen sichern sich, anders als bei der Aktienemission, kein Recht auf Gewinnbeteiligung. Vielmehr erhalten sie über eine festgelegte Laufzeit hinweg einen Festzins. Nach Ablauf der Frist ist der Emittent verpflichtet, dem Gläubiger, also Anleihekäufer, den Nennwert zurückzuerstatten.